Plastikschadstoffe: Gesetze, Auskunftspflicht und Informationsmöglichkeiten – Claudia will‘s wissen


Meinen 3. Beitrag widme ich dem Thema: Schutz durch Gesetze und diverse Informationsmöglichkeiten über schädigende Plastikinhaltsstoffe, sowie dem Punkt „Aktiv verändern“.

In den Videos „Eingeschweißt und abgepackt“ und „Plastic Planet“, die in meinem vorherigen Beiträgen zu sehen waren, kam deutlich zum Ausdruck, dass es genügend Studien gibt, die gesundheitliche Risiken von Weichmachern und BPA bestätigen und dass Verbote existieren, die aber nicht europaweit identisch sind.

Welches Land war oder ist Vorreiter für solche Verbote?

Quelle: www.hannover.de

Frankreich hat BPA in Babyflaschen schon ab Beginn 2010 verboten. 2013 wurde dort um die Lebensmittelverpackungen für Kleinkinder ergänzt und eine weitere Erweiterung für alle Nahrungsmittel und Verpackungen ab Mitte 2015 beschlossen.

Deutschland hat hier lange gewartet, trotz beständiger Warnungen seitens des Umweltbundesamtes. Erst März 2011 (15 Monate später!) kam dann das Verbot, aber NUR für Babyflaschen.

Dänemark ist Vorreiter für Gesetze gegen folgende BPA-haltigen und hormonell schädigenden Weichmacher wie DIBP, DBP, DEHP und BBP in Innenräume seit 2013. Erst vorletzten Monat hat Frankreich Plastiktüten (mit zwei Ausnahmen: „biobasierte“ und kompostierbare Tüten) ab 2016 und Einweg-Plastikgeschirr ab 2020 verboten wie u.a. auf dieser Internetseite zu lesen war.

Wie steht es um solche Verbote in Deutschland?

Obwohl DEHP seit 1999 in Kinderspielzeug und Kinderartikeln verboten  ist, tauchen solche gelegentlich noch auf. Z.B. bei älteren Spielzeugen oder bei Importwaren, aber nicht nur!

Einige der schädlichsten Weichmacher sind seit 2005 in Kinderspielzeug und Babyartikeln verboten. Dazu zählen: DBP und BBP. Allerdings sind Weichmacher DINP, DIDP und DNOP nur verboten, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann. Dürfen demnach größere Gegenständen, wie ein Plastikfahrzeug oder Kinderstuhl, diese Stoffe noch enthalten? Welches Kind würde diese schon abschlecken oder beschnuffeln? Ich wundere mich auch hier über so eine Unterscheidung in der Gesetzgebung, denn gerade die Weichmacher gehen durch einfache Verdunstung in den Hausstaub über. Und da landen auch Stoffe die nicht nur aus Kinderspielzeug verdampfen.

2007 kam das Gesetz gegen die Verwendung von DEHP als Weichmacher in Verpackungen fetthaltiger Lebensmittel dazu. (die gilt für Glas und Konserven ebenso)

Ab 2015 wird DEHP, nach der EU-Chemikalienverordnung REACH, nicht mehr ohne Zulassung für die Herstellung von Verbraucherprodukten Verwendung finden. Für 2015 ist zusätzlich das Verbot für Kinderspielzeug um einen vierten Weichmacher DIBP erweitert worden.

Demzufolge sind also ab 2015 weiterhin BPA, DBP, BBP, DINP, DIDP und DNOP in Verpackungen und Gebrauchsgegenständen erlaubt, wenn sie nicht auf Kinderspielzeug und Kinderwaren bezogen sind. Zumindest habe ich diesbezüglich nichts gefunden.

Wenn Gesetze mich nicht ausreichend schützen, brauche ich Informationen. Im letzten Beitrag schilderte ich schon dass diese Inhaltsstoffe nicht so einfach dem Plastik zu zuordnen sind. Abgesehen davon dass die Kennzeichnung der Plastikart auf den meisten Verpackungen fehlt. Das Optimum wäre wenn einfach auf der Packung wie bei einem Medikament die enthaltenen schädlichen Stoffe zu lesen wären. Doch warum sollte dies bei Schadstoffen besser funktionieren als bei den Zutaten für Nahrungsmittel? Dieser kurze Werbespot hätte eine andere Lösung und klärt auf, dass eine Auskunftspflicht für Hersteller existiert.

Für welche Produkte gilt die Auskunftspflicht der Hersteller?

Diese Pflicht ist in einer REACH Verordnung seit 2007 geregelt. Als Beispiele werden hier  u.a. Haushaltswaren, Textilien, Schuhe, Sportartikel, Möbel, Heimwerkerbedarf, Elektrogeräte, Spielzeug, Fahrzeuge oder Verpackungen genannt. Wunderbar, die Verpackungen gehören also auch dazu.

Wie komme ich also möglichst schnell oder umfassend an Informationen von nicht deklarierten Inhaltsstoffen?

Die schnellste Lösung wäre eine App, die über den Strichcode alles Wichtige zu allen Produkten enthält. Doch diese „eierlegende Wollmilchsau“ gibt es noch nicht.

Es existiert eine kostenlose App namens Codecheck (geht auch mit Onlineabfrage), bezogen auf hormonelle Wirkung und andere Inhaltsstoffe. Ich hab hier mal über die Menüleiste eine Sonnencreme herausgesucht und wer will kann sich die Infos dazu ansehen. Ich habe bewusst dieses gewählt weil der Verdacht auf hormonell wirkende Inhaltsstoffe besteht und das Tool solche Informationen bietet. Siehe unter „eingeschränkt empfehlenswert“ der Stoff: Octocrylene. Bei den gecheckten Produkten sind natürlich keine Angaben zu den in der Verpackung enthaltenen Stoffen aufgelistet. Es geht nur um das Produkt selbst. Mit der App geht es beim Einkauf und der Scanfunktion schneller.

Eine weitere relativ schnelle Möglichkeit ist die „Giftfrage“, die auch den Strichcode nutzt.

Alternativ zum Online-Formular kann der Musterbrief des Umweltbundesamtes genutzt werden. Die Hersteller haben innerhalb von 45 Tagen zu antworten. Sollte dies nicht der Fall sein, wendet man sich an die zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer (Die Info steht auf der Seite mit dem Musterbrief. Verstöße gegen die REACH Auskunftspflichten gelten als Ordnungswidrigkeit und können gemäß Chemikalien-Sanktionsverordnung mit Bußgeld geahndet werden.

Wenn man nun aber keinen Strichcode hat, wie in meinem Fall der Spülmaschine, bleibt nur der aufwendigere Weg über Mail oder Telefon. Das Ergebnis zu meiner Spülmaschine steht immer noch aus. Der Schriftwechsel geht hin und her und ich hoffe, dass ich doch noch eine Antwort auf das verwendete Plastik im Innenbereich meiner Spülmaschine erhalte. Die 45 Tage sind noch nicht ganz um. Sie wünschen nun zusätzlich zu meiner Produktions- und Chargennummer auch noch Fotos des Innenraums. Ok, sollen Sie bekommen. Ob Sie die Plastikart jedoch anhand der Fotobetrachtung erkennen können? Ich bezweifle es.

Im Falle von Yvonne Willicks war die Information per Telefon über Inhaltsstoffe einer Wandfarbe nicht zu bekommen. Hier das Video das nur noch bis 6.1.2015 in der Mediathek des WDR zu sehen sein wird: „Haushaltscheck -Schadstoffe im Haushalt“. Das später zugesandte Mail enthielt nur die Info des Eimers. Ernüchternd fragte sie beim Umweltbundesamt nach. Die Erklärung lautete es müsse sich um einen BESONDERS gesundheits- und umweltsschädlichen Wirkstoff handeln. Einer Info von REACH zufolge war also nicht „0,1 Massenprozent“ der Grund, sondern die spezielle Ausnahmeregelung, die u.a. für Farben gilt. Hier der vollständigkeitshalber im Ganzen zitiert: „…Die Auskunftspflicht gilt sobald die Konzentration des jeweiligen Stoffes im Erzeugnis 0,1 Massenprozent überschreitet. Sie gilt für die meisten Gegenstände, z.B. Haushaltswaren, Textilien, Schuhe, Sportartikel, Möbel, Heimwerkerbedarf, Elektro-/Elektronikgeräte, Spielzeug, Fahrzeuge oder Verpackungen. Sie gilt nicht in Bereichen, die speziellen Regelungen unterliegen. Dazu gehören z.B. flüssige oder pulverförmige Produkte (wie Lacke oder Farben), Medizinprodukte, Arzneimittel, Lebensmittel, Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmittel, Futtermittel, Pflanzenschutzmittel und Biozide….“ Sonderbar warum gerade diese Sparten eine Sonderstellung bekommen haben, wären sie doch diejenigen, die am ehesten Auskunft geben sollten. Diese 0,1 Massenprozent Regelung werde ich später noch erwähnen.

„Verwirrung im Baumarkt“! Yvonne Willicks machte sich auf die Suche nach der Güte in den Gütesiegeln. Interessant war welche Gütesiegeln tatsächlich empfehlenswerte Gütesiegel darstellen. Jürgen Stellpflug vom ÖKO-TEST-Magazin  klärt auf und kann leider nur zwei Labels als empfehlenswert einstufen. Denn nur sie haben wirklich harte Zertifizierungskriterien, die aber leider auf sehr wenigen Produkten zu finden sind. Und auch diese sind nicht ganz ohne, aber ohne geht heutzutage auch gar nicht mehr. Die beiden empfehlenswerten Gütezeichen waren: Natureplus und ECO INSITUT. (Er äußerte sich auch, dass ein großer Teil des hierzulande verkauften Kinderspielzeugs auf den Sondermüll gehört, weil es mit hormonwirksamen Weichmachern verseucht ist. So steht es zumindest in seinem Porträt, das ihr hinter dem Link seines Namens findet.)

 So sehen die beiden empfehlenswerten Siegel aus:

aus der WDR Sendung vom 06.01.2014 "Der große Haushaltscheck - Schadstoffe im Haushalt"
aus der WDR Sendung vom 06.01.2014 „Der große Haushaltscheck – Schadstoffe im Haushalt“

Da die Sendung ab Januar nicht mehr in der Mediathek ist, führe ich alle besprochene Zeichen und das Ergebnis doch noch auf. Der Blaue Engel-emisionsarm, TÜV NORD-für Allergiker geeignet, schadstoffgeprüft LGA, Teppichlabel GUT und EC1 Plus-sehr emissionsarm  landeten in der Kategorie „eingeschränkt empfehlenswert“. Die Zeichen von CE, EU-Ecolabel, ÉMISSIONS DANS L’AIR INTÉRIEUR A+, Textiles Vertrauen, RAL HOLZ und RAL-Goldenes M für Möbel waren jedenfalls  „nicht empfehlenswert“. Vielleicht gibt es ja noch andere empfehlenswerte Siegel, die aber in der Sendung nicht zur Auswahl standen, weil sie als nicht so bekannte Siegel eingestuft wurden. Hier eine Aufstellung von Gütezeichen für Baustoffe. Einige in dieser Liste geführten Siegel sind oben schon aufgeführt.

Zurück zu unserem Thema Verpackungen: Bei Verpackungen fehlen meist jegliche Angaben zur Verpackungsart. Gelegentlich findet man einen „Grünen Punkt“ oder PP, PET, PE. Bei Bioverpackungen Fehlanzeige, bis auf sehr seltene Ausnahmen mit der Kennzeichnung „Grüner Punkt“. Man kann also nur durch Interesse an den Verpackungsstoffen und mühsamer Nachfrage beim Hersteller, die Wichtigkeit dieser fehlenden Information einfordern.

Ich hab es gemacht und mir einfach mal die Plastikverpackungen in meiner Plastiksammelkiste angesehen. (Ja, auch ich hab so etwas noch) Ein Mustermail und ab an alle, die dies nicht kennzeichnen. Diesen Weg fand ich jetzt schneller als die Barcodeerfassung der Nahrungsmittel bei der Giftfrage. Die erste Mail dauerte noch, aber für jede weitere hat sich dieser Aufwand rentiert. Die Firmen haben geantwortet. Wie war sehr unterschiedlich. Einige haben auf erneute Nachfrage oder Hinterfragung sehr ausführlich reagiert. Ich sag nur: „Just go and try it!“. Ein weiterer Vorteil einer Mailanfrage ist auch die Möglichkeit den eigenen Beweggrund für diese Frage zu erläutern. Für die Sensibilisierung zur Thematik bei den Herstellern halte ich diese Information für sehr wichtig und lohnenswert. Rapunzel antwortete nach mehrmaligen und vielseitigen positiven Austausch zum Thema Verpackung: „… Ihre Anregung, die Kunststoffart als Symbol auf der Verpackung kenntlich zu machen leite ich gerne an unser Produktmanagement weiter. …“ Vielleicht wird die Deklaration der Plastikart hier zusätzlich zum „Grünen Punkt“ kommen. Bin gespannt was daraus wird. Ich werde es im Auge behalten und nachfragen wie die Reaktion des Produktmanagements ausfiel.

Wenn viele Konsumenten diesem Auskunftsrecht nachgehen, ist das sicher ein langer Weg, aber vielleicht wird  ein Hersteller die verwendete Verpackungsart aufdrucken oder ändern. Ich kann mir nicht vorstellen das sie jemals schreiben werden: „ Diese Verpackung enthält kein BPA und keine Weichmacher“. Dazu später mehr. …“

Wie kann man sonst noch Informationen für Jedermann dauerhaft einfordern?

Vielleicht ist die Petition eine schnellere Möglichkeit. Für den einzelnen ist eine Petition zeitaufwendiger und sollte auch langfristig betreut werden. Eine Interessengruppe ist sicher von vornherein effektiver.

Dazu möchte ich Beispiele nennen, anhand derer man einiges lernen kann: Was macht eine Petition erfolgreich? Zum einen hängt das von der Formulierung ab, ob man nur eine einzige Lösung sieht und akzeptiert oder ob man sie nur als Beispiel erwähnt. Zum anderen sehe ich eine konstante Verfolgung des Petitionsziels vom Starter / Startergruppe über eine lange Zeit als Grund. Durch eine oder mehrere negative Reaktionen sollte man sich nicht entmutigen lassen, auch das eine oder andere noch mal hinterfragen. Eine Rolle spielen mit Sicherheit die Mittel, die zur Verbreitung genutzt werden. In diesem Sinne unterstütze ich hier die Möglichkeit für Petitionen zur Verbreitung. Man sieht Unterschiede…

Februar 2013 gab es eine Petition bei change.org zum Verbot für Plastiktüten in Deutschland. Diese wurde mit einer schnellen und komplexen Begründung abgelehnt. Mir scheint, das die Einreicher daraufhin leider aufgegeben haben. Nun existiert eine Neue , die eine Kostenpflicht für Plastiktüten fordert. Als ich nachfragte, warum denn nicht noch einmal ein generelles Verbot angegangen wird, kam die Antwort seitens der DUH: „… Das von Ihnen angesprochene Verbot von Plastiktüten hat derzeit politisch keine Aussicht auf Erfolg, denn es würde gegen die Verpackungsrichtlinie der EU verstoßen. Damit würde die BRD ein Vertragsverletzungsverfahren und hohe Strafen riskieren. Daher halten wir uns an ein mit derzeitigen Mitteln erreichbares Ziel, das bereits sehr gute Erfolge vorweisen kann…“ Dafür hab ich vor Monaten nur Stirnrunzeln über. Die Franzosen machen es uns wieder vor. Liegt es evtl. daran, dass Frankreich nicht zur EU gehört? Hab ich da irgendwas verpasst? Die Meldung, dass die Franzosen Ihr Gesetz gegen Plastiktüten beschlossen haben, ist ja seit zwei Monaten raus. Ich werde also nachtarocken. Macht wer mit?

Ein schönes Beispiel für die Hartnäckigkeit dran zu bleiben und die Medien zu nutzen ist diese Petition gegen die noch nicht einmal aus Recyclingmaterial hergestellte Plastikfolie der Einkaufaktuell bei change.org.

Die letzte Petition fordert das Verbot von BPA und BPS,  und erwähnt auch weitere Weichmacher. Ich glaube sie braucht noch viel Unterstützung in der Verbreitung.

Warum ist es so schwierig gesundheitlich schädigende Kunststoffinhalte zu verbieten oder die Deklaration durchzusetzen?

Prof. Dr. Braungart erwähnte in einem Interview, dass Deutschland eine große PVC Industrie hat. Ist das der Grund warum hier nicht gehandelt wird? Wurde deshalb den oben erwähnten Sparten bei der Auskunftspflicht eine Sonderregelung eingeräumt?

Auch hält Prof. Dr. Braungart die Handhabung bei Kindersachen für eine Art Scheingesetzgebung, denn es gibt über 500 umwelt- und gesundheitsschädliche Chemikalien in Kinderspielzeug. Zusehen in diesem Video ab 5:13 des ARD Konvers Beitags mit dem Titel „Wie Plastik Gesundheit und Umwelt zerstört“.

Nicht verwunderlich ist daher seine Idee mit einer Positivliste von Kunststoffen, Produkte herzustellen, die keine schädlichen Chemikalien enthalten. Diese Ansicht wird in „Cradle to Cradle“ Produkten gewährleistet. Es gibt nur leider noch sehr wenige davon. Nachfragen lohnt sich. Vielleicht auch bei Cradle to Cradle direkt. Mailadresse:  epea(at)epea.com .  Seine weitere Bemerkung, dass die Industrie bei Verboten den einen Stoff schnell durch einen anderen Schädlichen ersetzen kann, findet er für die Herangehensweise solcher Verbote nicht sinnvoll. Dieser Meinung ist auch Toxikologe Martin Wagner in einem Interview bei Spiegel Online „Schadstoffe: Wie belastet ist Mineralwasser?“ Die Toxikologin Frau  Dr. Kolossa des Umweltbundesamtes äußerte auch in diesem Video dazu, dass Grenzwerte für einen einzelnen verbotenen Stoff nicht optimal sind, denn oft sind mehrere schädliche Stoffe in einem Produkt enthalten und erst in der Summe wird der Grenzwert überschreiten. Und da sind wir bei der „0,1 Massenprozent“- Regelung angekommen.

Ich sag nur trickreiche Industrie, die immer nach Hintertürchen sucht. Darum wird bei mir aus der Redensart „Trau, schau, wem“ immer „Trau, schau, genau“.

Im Sinne von „Trau, schau, genau“ … ich werde weiter fragen. Bis demnächst bei den Fragen zu Mikro- und Nanoplastik.

Grüße Claudia

Quellen: Informationen stammen aus Wikipedia, den verlinkten Artikeln, und bereits genannten 5 Videos.

 

 

tt30-logoWeitere Infos und jede Menge Interaktion findet Ihr auch auf der Facebookseite „Die Nachhaltigkeitschallenge 2014„, über Twitter unter @Finding_S und über den Blog der Deutschen Gesellschaft des Club of Rome. Und ja, einen Hashtag gibt’s auch:#FS_NC14

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13 Antworten zu “Plastikschadstoffe: Gesetze, Auskunftspflicht und Informationsmöglichkeiten – Claudia will‘s wissen”

  1. Beitrag wurde um ein lesenswertes Interview mit Toxikologe Martin Wagner bei Spiegel Online „Schadstoffe: Wie belastet ist Mineralwasser?“ ergänzt.

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